• Auch bei uns hat Herr Munz die QS Haltungsbedingungen überprüft

  • Maststall mit Freilauf

  • Mir gehts gut

  • Keine schweren Verletzungen durch Rangkämfe.Auch der Platzbedarf wird beim Voraudit genau überprüft.

  • Beim Voraudit wird auch auf die Hygiene geachtet

  • Aus Saugferkel werden wüchsige Mastschweine

  • Auch in meinem Stall war Herr Munz zum Voraudit

  • Auch bei Rindern wird beim Voraudit der Platzbedarf überprüft

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Rinderpost

Für unsere Kunden erscheint regelmäßig die „Rinderpost“. Hier fassen wir für Sie wichtige gesetzliche Änderungen oder neue Richtlinien zusammen.

Rinderpost 04/22

QS

QS Revision 2023 in der Rinderhaltung

  • 2.1.1 KO) Betriebsdatenänderungen müssen dem Bündler umgehend mitgeteilt werden. Die Daten müssen aktuell und vollständig sein.
  • 3.2.11Änderung: Kälber, die weniger als 28 Tage alt sind, dürfen innerhalb Deutschlands nicht transportiert werden. Ausgenommen hiervon sind Transporte durch Landwirte, die ihre eigenen Tiere in eigenen Transportmitteln ab ihrem Betrieb über maximal 50 km transportieren.
  • 3.5.3 KO) folgende Daten sind unmittelbar nach jeder Anwendung schriftlich festzuhalten. Bezug und Anwendung von Arzneimittel und Impfstoffe
  • 3.7 Erweiterung: Alle Mastkälber und Mastrinder haltenden Betriebe müssen an einem Antibiotikamonitoring teilnehmen
  • 3.8.6 KO) Transport über 50km in der Anlage

Passwort

  • Mit nur einem Passwort können Sie sich seit einem Jahr in QS Datenbanken einloggen und haben einen:
  • Lesezugriff auf alle Ihre gespeicherten Daten.
  • Auskunft über die nutzungsberechtigten Dritter.
  • Zugang zur Antibiotika Datenbank
Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, melden Sie sich bitte bei mir 01717738469 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

Antibiotika Monitoring

Ab dem Jahr 2023 werden auch Halter von Mastrindern (Produktionsart 1001) verbindlich am QS-Antibiotikamonitoring teilnehmen.
Ihre Teilnahme am Monitoring beginnt 1.1.23.
 
Die Teilnahme zum Antibiotikamonitoring erfolgt Anfang 2023 automatisch. Sie müssen sich nicht selbst anmelden.
Die Meldungen für das Monitoring übernehmen Ihre Bündler, also die Schloßberg GmbH, und Ihr Tierarzt für Sie. Wir tragen in die Antibiotikadatenbank die durchschnittlich belegten Tierplätze je Quartal ein und verknüpfen Ihre Stammdaten mit Ihrer Tierarztpraxis. Ihr Tierarzt meldet die Antibiotikaabgaben an die Antibiotikadatenbank. Dabei werden dieselben Daten erfasst, die auch im tierärztlichen Abgabebeleg enthalten sind. Wir empfehlen Ihnen, schon jetzt Kontakt mit Ihrer Tierarztpraxis aufzunehmen, um die Einzelheiten noch vor Beginn des Monitorings zu besprechen.
 
Die Praxis muss sich in der QS-Antibiotikadatenbank (VetProof) registrieren.
Die Antibiotikabelege kann dann die Praxis für Ihren Betrieb an die Datenbank melden.
Sollten Sie bereits die QS-Antibiotikadatenbank für Ihre Mastrinder nutzen, möchten wir Sie bitten, die hinterlegten Daten zu prüfen und mögliche Änderungen uns mitzuteilen.
 
Welche Aufgaben habe Sie als Tierhalter im Antibiotikamonitoring?
Bitte stimmen Sie mit Ihrem Tierarzt ab, dass die Praxis bei VetProof registriert ist und die Arzneimittelbelege für Ihren Betrieb an die Antibiotikadatenbank meldet.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf 01717738469 auf oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und teilen Sie uns die Anzahl Ihrer Tierplätze und Ihren Tierarzt mit.
Werden im Betrieb keine Antibiotika eingesetzt
Wenn in einer Produktionsrichtung (Rindermast, Milchkühe) innerhalb eines Halbjahrs keine Antibiotika eingesetzt wurden, (von Januar bis Juni bzw. von Juli bis Dezember) bestätigen Sie dies aktiv durch eine sogenannte Nullmeldung. Die Nullmeldung kann vom Tierhalter selbst, oder durch Info an den Tierarzt oder durch Info an den Bündler in der Antibiotikadatenbank eingegeben werden.
 
Gibt es verpflichtende Maßnahmen, wenn Grenzwerte überschritten werden?
Nein, es sind keine verpflichtenden Maßnahmen vorgesehen, wenn Sie einen Grenzwert überschreiten. Die Antibiotikadatenbank ist eine Servicedatenbank. Ihr Ziel ist es, Sie durch Auswertungs- und Vergleichsmöglichkeiten dabei zu unterstützen, den Antibiotikaeinsatz auf Ihrem Betrieb einzuschätzen und zu optimieren.
Um einen doppelten Meldeaufwand zu vermeiden, können Sie Ihre Daten aus der Antibio- tikadatenbank direkt und automatisiert an HIT weiterleiten lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Weiterleitung nur erfolgt, wenn Sie als Tierhalter dies aktiv in der HIT- Datenbank bestätigen, indem Sie eine Tierhalter-Erklärung bezüglich Dritter abgeben. Eine Anleitung hierzu finden Sie in unserer Funktionsübersicht für Tierhalter (QS - Antibiotika-monitoring (q-s.de)).
 

Befunddatenmonitoring

Mit dem Zugriff auf die QS-Datenbank (Passwort kann bei mir angefordert werden), können Sie im Befunddatenmonitoring die Befunddaten Ihrer geschlachteten Tiere aufrufen und gezielt filtern. Eine Anleitung dazu können Sie von der QS-Homepage herunterladen.

Rinderpost 03/22

QS

Mit nur einem Passwort können Sie sich seit einem Jahr in QS Datenbanken einloggen und haben einen:

  • Lesezugriff auf alle Ihre gespeicherten Daten.
  • Auskunft über die Nutzungsberechtigten Dritter.
  • Zugang zur Antibiotika Datenbank (Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, bitte informieren Sie mich)
  • Bei den Audits wird der Name des Betriebes und des Verantwortlichen mit der Teilnahme- und Vollmachtserklärungen (Bündlervertrag), mit dem Stammdatenblatt und den Daten in der Datenbank abgeglichen. Hierbei sollten keine Unterschiede bestehen. Sollten Sie Unterschiede feststellen, informieren Sie mich.

Überprüfung der QS Lieferberechtigung

Zurzeit werden die Lieferberechtigungen überprüft. Sie müssen dem Prüfer darlegen, wie Sie im PC die QS Lieferberechtigungen Ihrer Futtermittel überprüfen.
Sie können in der QS Datenbank neben dem Anmeldefenster unter Systempartner den Ferkelerzeuger, Mäster, Mahl und Mischanlage oder die Spedition bzw. Viehhandel mit der VVO bzw. den Produzenten der Futtermittel mit der QS ID suchen.
Sie können auch mit einer Lieferantenliste die Suche automatisieren. Für beide Wege ist in der Anlage eine Beschreibung.

ITW

Jetzt auch beim Rind vom 15.3.22 bis 30.06.25
Die Kriterien Kataloge habe ich im Anhang.
Im Internet https://initiative-tierwohl.de/
Teilnehmen können Rindermäster, Kälbermäster, Milchviehbetriebe für Ihre Schlachtkühe.

Anmeldung Programm Rind beginnt am 15.3.22
Umsetzungszeitpunkt ist frei wählbar.
Ab dem Umsetzungszeitpunkt ist jederzeit mit einem Audit zu rechnen d.h. alle Kriterien müssen am Umsetzungszeitpunkt erfüllt sein.

Der Preisaufschlag wird vom Schlachtbetrieb bezahlt.
Aus der Erfahrung vom Bereich Schwein ist es wichtig:
vor der ITW Anmeldung mit dem Schlachtbetrieb sich abzusprechen.
eine schriftliche Vereinbarung bei bestandenem Audit über die Liefermenge und den Preisaufschlag zu fixieren.

Rindermäster:

  • im ersten Jahr 1.4.22 bis 31.03.23 10,7 Ct je Kg Schlachtgewicht
  • Danach 12,83 Ct je Kg Schlachtgewicht
  • Milchviehbetrieb/Schlachtkühe 4 Ct je KG Schlachtgewicht

Anforderungen:

  • Einhaltung der ITW Kriterien min. 6 Monate vor der Schlachtung Mastkälber die gesamte Mastdauer
  • QS Teilnahme
  • QS Antibiotikamonitoring
  • QS Schlachtbefunddatenprogramm
  • Vergrößertes Platzangebot
  • Sauberkeit der Tiere
  • Intensivierte tierärztliche Bestandbetreuung
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Scheuermöglichkeiten (für Rindermastbetriebe ab 1.4.23 verpflichtend)

Kontrollen:

  • Erstaudit, Bestätigungsaudit in der Mitte der Laufzeit und am Ende der Laufzeit.
    Ankündigung maximal 24Std vor Auditbeginn.
  • Bestandscheck jährlich
    völlig unangekündigt

Kriterienkatalog:

  • Befindet sich in der Anlage

Haben Sie Interesse rufen Sie mich bitte an und vereinbaren einen Termin
Haben Sie Fragen dazu, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
01717738469 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Viele Grüße
Hans-Günter Munz und Team

Rinderpost 01/20

QS:

Mit nur einem Passwort können Sie sich seit einem Jahr in QS Datenbanken einloggen und haben einen:

  • Lesezugriff auf alle Ihre gespeicherten Daten.
  • Auskunft über die Nutzungsberechtigten Dritter.
  • Zugang zur Antibiotika Datenbank
    (Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, bitte informieren Sie mich)


Bei den Audits wird der Name des Betriebes und des Verantwortlichen mit der Teilnahme- und Vollmachtserklärungen (Bündlervertrag), mit dem Stammdatenblatt und den Daten in der Datenbank abgeglichen. Hierbei sollten keine Unterschiede bestehen. Bei den Betrieben bei denen wir Unterschiede, zwischen der Datenbank und den Bündlerverträgen festgestellt haben, legen wir ein Formular diesem Schreiben bei. Füllen Sie den Vertrag aus, eventuell korrigieren Sie diesen und unterschreiben ihn, senden dann eine Kopie, per Post, Mail oder per Fax an die Schloßberg GmbH zurück. 

Alle Revisionsinformationen zu Version 01.01.2020 sind in der Januarpost als separates Blatt beigelegt. Das zur Zeit gültige Ereignisfallblatt, sowie die Rechnung über den Jahresbeitrag und die
„Eigenkontrollcheckliste 2020 kurz“, sind ebenfalls eine Anlage dieses Schreibens. Nicht nur die „Eigenkotrollcheckliste lang“ ist auf 12 Seiten angewachsen, sondern auch die kurze Version auf 5 Seiten. In Verbindung mit einer Vorbereitung durch mich, ist die Kurzversion durchaus zu
empfehlen.

Hier die aus meiner Sicht wichtigsten Klarstellungen bzw. Änderungen des Beilage Blattes Revision 01.01.2020

1.1. Wie schon im November berichtet, finden die Systemaudits für jeden Tierhalter
unangekündigt statt. Darüber hinaus erhalten 10% der Tierhalter in dem Zeitraum zwischen zwei Systemaudits ein unangekündigtes Spotaudit.

2.1.4 Ereignisfall: Klare Definition:
Jeder Tierhalter muss jederzeit auf ein QS-Ereignisfallblatt zugreifen können. Also im Ordner unter dem richtigen Punkt abheften. (nicht einfach einheften)


3.2.4 Stallböden Klarstellung:
Klarstellung: Alle Haltungseinrichtungen (insbesondere Stallböden) müssen so beschaffen sein, dass die Tiere nicht mehr als unvermeidbar mit Kot und Harn in Berührung kommen und ihnen ein trockener Liegebereich zur Verfügung steht. Erweiterung für spezialisierte Kälbermast ist im Leitfaden unter 3.2.4. genauer beschrieben


3.2.6 Beleuchtung: Klare Definition:
Bei Stallhaltung muss die Beleuchtungsintensität und -dauer für die Tiere angemessen sein und kann je nach Funktionsbereich variieren. Bei hierfür unzureichendem natürlichen Lichteinfall, muss der Stall entsprechend künstlich beleuchtet werden. Ist bei Schweine in Ställen, in denen zu ihrer Pflege und Versorgung wegen eines zu geringen Lichteinfalls auch bei Tageslicht, künstliche Beleuchtung erforderlich, so muss der Stall täglich mindestens acht Stunden zusammenhängend beleuchtet sein.
Die künstliche Beleuchtung muss dann im Aufenthaltsbereich der Tiere eine Stärke von mindestens 80 Lux haben und muss dem Tagesrhythmus angeglichen sein. Wenn auch bei Tageslicht künstliche Beleuchtung erforderlich ist, so muss außerhalb der Beleuchtungszeit so viel Licht vorhanden sein, wie die Schweine zur Orientierung brauchen („Orientierungslicht“).


3.2.7 [K.O.] Platzangebot:
Konkretisierung der Mindestbodenfläche [m²]/Tier [kg Lebendgewicht] (für Gruppenhaltungen)

Gewichtsbereiche Mindestfläche
bis 150 kg 1,5 m2
von 150 kg bis 220 kg 1,7 m2
von 220 kg bis 400 kg 1,8 m2
über 400 kg 2,2 m2

3.2.11 Transportfähigkeit Klarstellung:
Kälber, die weniger als 14 Tage alt sind, dürfen innerhalb Deutschlands nicht transportiert werden.


3.4.1 (KO) Wasserversorgung
Neu: In der Anbindehaltung muss an jedem Platz eine Selbsttränke vorhanden sein. In der Gruppenhaltung ist bei Schalentränken ein Tränke-Tierplatzverhältnis von höchstens 1:15 erforderlich (empfohlen 1:10); werden Trogtränken eingesetzt, müssen die Tröge pro Tier mindestens 6 cm breit sein. Die Durchflussgeschwindigkeit sollte bei Trogtränken mindestens 20 l/Minute und bei Schalentränken mindestens 10 l/Minute betragen. 

Prüfsystematik wir geändert.
die Systemaudits finden für jeden Tierhalter unangekündigt statt. Darüber hinaus erhalten 10% der Tierhalter in dem Zeitraum zwischen Zwei Systemaudits ein unangekündigtes Spotaudit.
Die Einstufung in den Status I,II oder III, erfolgt risikoorientiert aufgrund der Anzahl von C-,D-,/KO Bewertungen. Die bisherige Berechnung in % entfällt.

Haben Sie Fragen dazu, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
01717738469 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Viele Grüße
Hans-Günter Munz und Team