GQ Bayern
Der Landwirt muss einen Vertrag mit einem der Lizenznehmer (z.B. LQB) abschließen.
Ein Audit und ein zusätzliches Audit von QS bzw.: “offene Stalltür“ ist, notwendig.
Die beiden notwendigen Audits können auch an einem Termin durchgeführt werden.
Die Schweine müssen in Bayern geboren, gehalten und geschlachtet werden. (Ausnahmeregelung gilt für die beiden Schlachthöfe in Ulm und in Crailsheim die in Baden-Württemberg an der Grenze zu Bayern liegen aber GQ-Bayern zertifiziert und zugelassen)
Über den gesetzlichen Standard hinaus dürfen die landwirtschaftlichen Schweinebetriebe, nur qualitätsgesicherte Futtermittel verwenden, und Flächen bewirtschaften die in Bayern liegen. Keinen Klärschlamm ausbringen und kein Fischöl und fischmehlhaltige Futtermittel an Mastschweine füttern. Ein Magerfleischanteil > 50% und ein Ph-Wert im Kotelett mind. 5,8 sind weitere Mindestanforderungen.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern Kontrollsystem und GQ-Bayern tierische Produkte.