Schweinepost 4/12
QS
Nach 10 Jahren erhöht sich die Jahresgebühr ab dem 1.1. 2013
auf 75.-Euro + Mwst.
Spot Audits
Ab 2013 werden zusätzlich unangekündigte Audits, sogenannte Spotaudits, als fester Bestandteil der Prüfsystematik eingeführt.
Sie können wählen zwischen
- Variante I unangekündigtes Spotaudit das zwischen zwei angekündigten Systemaudits stattfindet (für Rind Schwein und Geflügel)
und der Alternative
- Variante II Ein unangekündigtes Systemaudit anstatt dem bisherigen angekündigten Systemaudit. (Wie bisher entsprechend der erreichten Punktzahl über 90%, alle drei Jahre)
Unangekündigt heißt, das Audit wird 48h (zwei Werktage) vor dem Audittermin angekündigt. Diese Zeitspanne gilt sowohl für die unangekündigten Systemaudits als auch für die Spotaudits.
Da ich Sie wie bisher, vor jedem Audittermin maximal 6Monate vor Auditablauf besuche, und Sie vorbereite, können Sie ruhig Variante II wählen.
Sollten Sie sich nicht bis zum 28.2.2013 schriftlich bei mir melden, werde ich Ihren Betrieb in Variante II, also unangekündigtes Systemaudit ohne zusätzliche Kosten zur normalen Prüfgebühr (250€ +Mwst.) beim Prüfinstitut melden.
Der Betriebsleiter welcher ein Spotaudit wünscht (VarianteI), muss mir dies bis 28.02.2013 schriftlich melden. Dieses zusätzliche Audit verursacht zusätzliche Kosten, die der Betrieb zu tragen hat.
Deshalb normales Systemaudit mit einer Ankündigungszeit von 48h und Vorbereitung durch mich.(wird automatisch von mir eingestellt)
Für Betriebe deren Audit nach dem 1.07.2013 abläuft, kommt die neue Regelung zum tragen.
Stichprobenaudits
(5%aller Betreibe) sind wieder in vollen Gange.
(Kontrolle der Kontrolle) Bitte bei mir melden 01717738469
Der Umfang der Stichprobenaudits ist reduziert. Die Kontrollschwerpunkte für die Landwirtschaft liegen in der Eigenkontrolle, Sicherheit und Hygiene von Futtermitteln (Lagerung, Tränken, Anlagen) sowie Tiergesundheit/Arzneimittel.
Die Stichprobenaudits erfolgen unangekündigt, der Termin für das Stichprobenaudit wird frühestens 24 Stunden vor dem Audit mitgeteilt. Das Ergebnis von Stichprobenaudits, hat außer bei einer K.O.-Bewertung, keine Auswirkung auf die Zulassung des Betriebes bzw. den nächsten Audittermin. Die Kosten für die Stichprobenaudits trägt QS
Lose Lieferungen von Ergänzungsfutter und Alleinfuttermittel
Alle Landwirte sollten bei Bestellungen von Mischfuttermitteln die lose geliefert werden, die VVVONummer ihrem Lieferanten angeben.
In den Warenbegleitpapieren (i.d.R. Lieferscheinen) muss die VVVO Nr des
Landwirtes ab 1.1.2013 ausgewiesen sein. Diese Zuordnung ist die Konsequenz aus dem Dioxingeschehen Anfang 2011 und dient der Verbesserung der Rückverfolgbarkeit.
Antibiotika Datenbank
Im letzten Rundschreiben habe ich Sie gebeten, für die Anmeldung in die Antibiotika-Datenbank, mir die Anschrift des Tierarztes, die Anzahl der durchschnittlich belegten Mastplätze aufzuschreiben, zu unterschreiben und per Fax an 0742223731 zu senden. Sehr viele sind der Aufforderung nach gekommen. Die Betriebsleiter die es noch nicht gemacht haben, bitte ich, dies bis 1.12.2012 zu erledigen.
Tierarztpraxen rufen mich an, warum ich den Betrieb X nicht für die Tierarztpraxis Y freischalte. Dies geht nur wenn, der Betriebsleiter den Namen und Adresse seines Tierarztes mit der Anzahl an Mastplätzen aufschreibt und dieses unterschriebene Papier an mich sendet.
Salmonellen-Monitoring
Der Cut off wird in 2013 noch nicht gesenkt. Es bleibt zunächst alles beim Alten. Sicher ist aber, dass es eine Änderung geben wird. Nächster angepeilter Termin ist 2014. Diese Zeit sollten wir nutzen, die Ergebnisse, bei einem Cut off von 20, in I aber maximal in Kategorie II zu halten.
Nach wie vor werden zu den relevanten Ergebnissen (cut off 40) die Ergebnisse bei einem Cut off von 20 angezeigt.
Gut-Schweinmitglieder
Neuigkeiten im Gutfleisch Programm
In der letzten Schweinepost habe ich die Neuigkeiten im Gutschweinprogramm vorgestellt.
Ein Punkt wurde wieder geändert
Eine Wasserprobe benötigt jetzt nur noch der Betrieb, der einen eigenen Brunnen hat, oder Betriebe die im Salmonellenmonitoring in Stufe II oder III eingestuft ist.
Fischmehl
Immer wieder stellen die Auditoren bzw. ich beim Voraudit fest, dass Prestarter und Ferkelmilch mit Fischmehl gefüttert wird. Fischmehl ist nur in der Sauenfütterung erlaubt. Blutplasma, Fisch bzw. Lachsöl sind in der Ferkelaufzucht erlaubt.
Wird dieser Verstoß beim Audit festgestellt, muss das Futtermittel vom Lieferant wieder abgeholt werden. Der Betrieb darf solange nicht mehr ins Gutfleischprogramm liefern, bis die Rückholung dokumentiert ist und beim Prüfer vorliegt.
Viele Grüße
Hans-Günter Munz und Team